Europäische Kommission nimmt Rechtsakt zum Widerruf der Zulassung von E171 in Lebensmitteln an

Am 14. Januar 2022 nahm die Europäische Kommission den Rechtsakt an, mit dem die Zulassung von Titandioxid (TiO2) als Zusatzstoff E171 in Lebensmitteln in der EU aufgehoben wurde. Der Rechtsakt wurde am 18. Januar 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird am 7. Februar 2022 in Kraft treten.

Der Rechtsakt sieht eine 6-monatige Übergangsfrist nach seinem Inkrafttreten vor. Das bedeutet, dass Lebensmittel, die E171 enthalten, bis zum 7. August 2022 auf den EU-Markt gebracht und bis zu ihrem Verfallsdatum vermarktet werden dürfen. Produkte, die E171 enthalten, können während der Übergangszeit weiterhin sicher verwendet werden, da kein unmittelbares Risiko festgestellt wurde.

Die Titanium Dioxide Manufacturers Association (TDMA) bekräftigt, dass sie die Maßnahme ablehnt und weiterhin für die Sicherheit von TiO2 in allen vorgesehenen Anwendungen eintritt. Die TDMA arbeitet mit allen relevanten Interessengruppen zusammen und investiert in neue wissenschaftliche Erkenntnisse, um Daten zur Bestätigung der Sicherheit von E171 zu gewinnen.

Hintergrund zum Verbot von E171 in Lebensmitteln durch die Europäische Kommission

Das Verbot der Europäischen Kommission folgt auf das am 6. Mai 2021 veröffentlichte Gutachten der EFSA. Die EFSA-Stellungnahme selbst kam zu dem Schluss, dass es keine allgemeine Toxizität und keine Organtoxizität sowie keine Auswirkungen auf die Reproduktions- und Entwicklungstoxizität gab. Die EFSA kam in ihrer Bewertung nicht zu dem Schluss, dass E171 genotoxisch ist, sondern wies auf Unsicherheiten hin, die eine weitere Untersuchung der Auswirkungen des Stoffs erforderlich machen.

Die TDMA geht auf die durch das Gutachten der EFSA aufgeworfenen Unsicherheiten ein, indem sie ihr wissenschaftliches Programm aktualisiert, um weitere Daten zur Bestätigung der Sicherheit von E171 zu generieren. Sie hat ihre vorläufigen Bemerkungen zum EFSA-Gutachten am 17. September 2021 vorgelegt.

Die TDMA wird weiterhin mit allen relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass eine vollständige und transparente Überprüfung unter Verwendung aller verfügbaren Daten und bewährter Verfahren durchgeführt wird.