Antwort der TDMA auf Kundenanfragen bezüglich des Vorhandenseins von Nanopartikeln in Titandioxidpigmenten

Titandioxidpigmente werden in Form eines feinteiligen Pulvers hergestellt, das hauptsächlich bei der Produktion von Farben, Kunststoffen, Textilien und hochwertigem Papier verwendet wird. Das Pigment wird je nach Einsatzbereich in verschiedenen Feinheitsgraden bereitgestellt. Zudem können die Titandioxidpartikel oberflächenbehandelt werden, um ihre Eigenschaften weiter zu verbessern.

Nanopartikel werden nach ISO/TC 229 [1] als Partikel definiert, deren Außenabmessungen sich alle im Bereich von 1 bis 100 nm bewegen. Gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission2 , erfordert die Definition lediglich eine Abmessung in diesem Größenbereich, wobei derartige Partikel unter der Norm ISO/TC 2291 als Nanoobjekte zu bezeichnen sind. Den Begriff Nanomaterial nutzt man für Materialien, die aus solchen Partikeln bestehen, wobei diese gemäß der Empfehlung der EU-Kommission [2] zu mindestens 50 % aus Nanopartikeln bestehen sollten, um die Bezeichnung tragen zu dürfen.

Aber unabhängig davon, welche dieser Definitionen zur Anwendung kommt: Die durchschnittliche primäre Partikelgröße von Titandioxidpigmenten liegt über dem genannten Bereich von 1 bis 100 nm.

Wie bei anderen aus Partikeln bestehenden Materialien gibt es auch hier eine Verteilung der Primärpartikelgrößen um den Mittelwert, so dass ein Bruchteil der Primärpartikel als Nanopartikel betrachtet werden kann. Der exakte Anteil der Nanopartikel hängt von der angewendeten Definition ab. Spezifiziert man das Verhältnis auf der Basis von Masse oder Anzahl, kann das Ergebnis signifikant von einem ausgewiesenen Wert abweichen. Auch die genutzte Messtechnik und Probenaufbereitung sind kritische Faktoren, wenn es darum geht, wirklich repräsentative Werte für die Verteilung der primären Partikelgröße zu erhalten, die über verschiedene Proben und Laboratorien hinweg vergleichbar sind.

Dennoch sollten die auf Basis von umfassendem Know-how und wegweisenden Technologien hergestellten Titandioxidpigmente auf gar keinen Fall als Nanopartikel, gefertigte Nanopartikel oder Nanomaterialen bezeichnet werden.

Es ist zudem wichtig, darauf hinzuweisen, dass die primäre Partikelgröße nicht die Größe der Partikel widerspiegelt, die in den von der Branche bereitgestellten Produkten enthalten sind, da diese in den in der Praxis genutzten Systemen zu größeren Partikeln aggregiert bzw. agglomeriert werden.

TDMA – Juni 2013

[1] ISO/TC 229 Nomenklatur-System für Nanopartikel

[2] Empfehlung der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2011 für die Definition von Nanomaterialen (2011/696/EG)