Branchenverband „Titanium Dioxide Manufacturers Association“: Aktualisierte Stellungnahme zu Frankreichs CLH-Vorschlag

Der Titanium Dioxide Manufacturers Association (TDMA) ist bekannt, dass der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Papier der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail – ANSES) vorliegt, das eine harmonisierte Klassifizierung (CLH) von Titandioxid als 1B-Karzinogen durch Inhalation (H350i) vorschlägt. Die öffentliche Konsultation zu diesem Vorschlag begann am 31Mai und endet am 15Juli.  Klicken Sie hier, um auf der ECHA-Website weitere Informationen abzurufen.

Die Klassifizierung von Titandioxid wurde im Rahmen der Einreichung des REACH-Registrierungsdossiers im Jahr 2010 bewertet. Hierfür wurden alle zu dieser Zeit verfügbaren wissenschaftlichen Daten eingehend geprüft und seither mit neuen Erkenntnissen und Folgestudien aktualisiert. Basierend auf der Auswertung dieser qualitativ hochwertigen Studien, sind Industrie und beratende Experten zu dem Schluss gekommen, dass Titandioxid in keiner seiner Formen und für keine Anwendung klassifiziert werden sollte. Diese Einschätzung wird unterstützt durch im Rahmen epidemiologischer Studien gewonnene Erkenntnisse. Diese wurden über mehrere Jahrzehnte in 18 Titandioxid-Produktionsstätten an insgesamt 24.000 Beschäftigten vorgenommen und ergaben keinerlei gesundheitsschädigende Auswirkungen durch den Kontakt mit TiO2 am Arbeitsplatz.

Die TDMA prüft derzeit sorgfältig den ANSES-Vorschlag und wird im Rahmen der öffentlichen ECHA-Konsultation eine ausführliche Stellungnahme dazu abgeben.